§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Bei Angeboten und Verkäufen über die Verkaufsplattform Ebay gelten für das Zustandekommen des Vertrags und zu den Einzelheiten des Vertrags vorrangig die Bestimmungen der eBay AGB, insbesondere die §§ 6 ff. dieser Bestimmungen. Ansonsten ist die vom Besteller übermittelte Bestellung ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
Die Vertragsdaten werden mindestens 90 Tage bei uns gespeichert und sind auf Anfrage für Sie abrufbar. Für eine längerfristige Datenspeicherung ist der Käufer selbst verantwortlich.
Fehlerhafte Eingaben können Sie korrigieren, indem Sie die „zurück“ Taste Ihres Browsers betätigen und die fehlerhafte Eingabe korrigieren.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, Krefeld - Deutschland ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Verzögert sich die Lieferung über drei Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.
§ 5 Lieferzeit
(1) Die von uns dem Kunden gemachten Angaben zur Lieferzeit begründen kein Fixgeschäft, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch eines Bestellers, der nicht Verbraucher ist, an diesen versandt, so geht mit der Absendung der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und zu warten. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (incl. Umsatzsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(6) Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Ist der Besteller Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Waren bei unserem Besteller. Andernfalls verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Absatz 1 BGB und § 634a Absatz 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.
(2) Gewährleistungsrechte eines gewerblichen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(4) Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche.
(5) Ansprüche eines Bestellers, der nicht Verbraucher ist, wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen,
(6) Weitergehende oder andere als die hier in § 8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits begründet sind oder es sich nicht um Körperschäden handelt.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, so führt die vorstehende Wahl des anwendbaren Rechts nicht dazu, dass dem Käufer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(2) Vertragssprache ist deutsch.
(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Krefeld Erfüllungsport und ist Krefeld ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Die Leufen GmbH & Co. KG schließt eine Haftung für Schäden an Kundeneigentum aufgrund von Beschädigung oder Diebstahl grundsätzlich aus. Ausgenommen bleiben Schäden, die grob fahrlässig durch die Leufen GmbH & Co. KG verursacht wurden.
(5) Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 10 Online-Streibeilegung
Für Verbraucher und Händler in der EU gibt es eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter: ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir gehören nicht zum Kreis der gesetzlich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichteten Unternehmen und nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand: März 2019
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