Sie möchten als Privatkunde umsatzsteuerfrei einkaufen bzw. sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, da Sie im Nicht-EU-Ausland leben?
Wir berechnen grundsätzlich keine Umsatzsteuer, wenn die Lieferung sofort an eine Adresse außerhalb der EU geliefert wird.
Eine Erstattung der Umsatzsteuer ist möglich, wenn wir an eine Adresse innerhalb der EU liefern, oder Sie die Ware bei uns in Krefeld abholen, wenn:
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Die Dokumente und das Merkblatt der deutschen Finanzverwaltung können Sie über die folgenden Links herunterladen:
Was ist ausserdem noch zu beachten?
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn:
Ausfüllhinweise zum Ausfuhrkassenzettel
Beachten Sie, dass Sie mindestens folgende Felder ausfüllen:
Sie müssen sich die Ausfuhr der Ware vom Zoll schriftlich bestätigen lassen. Das können Sie nur am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze (z.B. Grenze Deutschland-Schweiz). Sie müssen die eingekaufte Ware, den Ausfuhrkassenzettel mit dem passenden Kassenbon bzw. der Rechnung und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen. Der Zollstempel bestätigt dann die Ausfuhr der Ware.
Sie müssen die eingekaufte Ware, den Ausfuhrkassenzettel mit dem passenden Kassenbon bzw. der Rechnung und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen.
Ja, die Ware muss vorgezeigt werden. Wichtig ist, dass sich die Ware im Originalzustand befindet - also unbenutzt ist. Ansonsten kann es passieren, dass der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigert.
Am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze (z.B. Landesgrenze Deutschland-Schweiz).
Ja, nur mit dem Zollstempel wird die Ausfuhr bestätigt und erst das berechtigt zur Rückzahlung der Umsatzsteuer.
Die Ausfuhr muss innerhalb 3 Monaten erfolgen (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist).
Nein, die Ware muss sich im unbenutzten Originalzustand befinden. Ansonsten kann es passieren, dass der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigert.
Bitte senden Sie die Unterlagen (ausgefüllten, unterschriebenen und abgestempelten Ausfuhrkassenzettel und ihre Original-Rechnung) an:
Leufen GmbH & Co. KG
- Buchhaltung -
Bischofstrasse 84
47809 Krefeld
Deutschland
Beachten Sie bitte, dass Sie Originale einsenden (Kopien können leider nicht akzeptiert werden). Wir empfehlen, den Versand als Einschreiben.
Die Rückerstattung erfolgt in Höhe der enthaltenen, gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der deutsche Zoll informiert zum Ablauf auch unter folgendem Link.
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