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Firmenpolitik für Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit und betrieblichen Umweltschutz

Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit und betrieblicher Umweltschutz (HSSE – Health, Safety, Security & Environment) sind Bestandteile unserer betrieblichen Organisation.

Ziel dieser Firmenpolitik ist es, Arbeitsunfälle, Verletzungen und berufsbedingte Gesundheitsschäden zu vermeiden sowie betriebliche Gefahren und Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu behandeln.

Für unsere betrieblichen Abläufe gelten folgende Grundsätze:

  • Die für die jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Anforderungen zu Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit und betrieblichem Umweltschutz sind zu beachten.
     
  • Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege für HSSE-relevante Aufgaben sind entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festzulegen.
     
  • Gefahren und Sicherheitsrisiken sind im Rahmen der betrieblichen Abläufe zu identifizieren und zu beurteilen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Gefährdung festzulegen und umzusetzen.
     
  • Für absehbare betriebliche Notfälle sind, soweit erforderlich, geeignete Zuständigkeiten und Vorgehensweisen festzulegen.
     
  • Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel sind entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen und betrieblichen Vorgaben zu prüfen, zu pflegen und instand zu halten.
     
  • Beschäftigte sind entsprechend ihrer Aufgaben über die für sie relevanten Anforderungen zu informieren und zu unterweisen. Erforderliche arbeitsplatzbezogene Schulungen sind vorzusehen.
     
  • Bei Tätigkeiten, für die umweltrechtliche Anforderungen gelten, sind diese zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Stoffen und Abfällen, soweit entsprechende Anforderungen für die jeweilige Tätigkeit einschlägig sind.
     
  • Die Umsetzung dieser Firmenpolitik ist in angemessenen Abständen sowie bei wesentlichen rechtlichen, technischen oder organisatorischen Änderungen zu überprüfen. Betriebliche Regelungen und Maßnahmen sind erforderlichenfalls anzupassen.

Die Geschäftsführung legt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Firmenpolitik fest.

Beschäftigte sowie für das Unternehmen tätige Dritte haben die für ihre jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen und betrieblichen HSSE-Anforderungen zu beachten.

Krefeld, September 2026

Dipl.-Ing. Jochen Leufen M.S.T.
Geschäftsführer

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